Regionale Schule mit Grundschule

"Am Schweriner See"

Veränderungen im Bildungsgang

Freiwilliger Rücktritt

Mit Zustimmung der Klassenkonferenz kann eine Schülerin bzw. ein Schüler eine Jahrgangsstufe freiwillig zurücktreten (wiederholen). Der schriftliche Antrag der Erziehungsberechtigten ist bis zum 15. Dezember oder bis zum 15. Mai des laufenden Schuljahres bei der Schule zu stellen.

Bei Zustimmung erfolgt ein Rücktritt in der Regel zum Schulhalbjahr oder Schuljahresende. In die Entscheidung fließen sowohl der aktuelle Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerin bzw. des Schülers als auch schulorganisatorische Belange ein.

Vorversetzung - Überspringen einer Jahrgangsstufe

Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann mit Zustimmung der Klassenkonferenz eine Jahrgangsstufe überspringen. Das gilt insbesondere, wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler in ihrer bzw. seiner Leistungsfähigkeit den Klassendurchschnitt weit überragt und dadurch zu erwarten ist, dass sie bzw. er den Anforderungen der nächst höheren Jahrgangsstufe gewachsen ist und dort besser gefördert werden kann. 

Das Überspringen kann zum Schulhalbjahr oder Schuljahresende erfolgen.
Der  schriftliche  Antrag  ist  durch  die  Erziehungsberechtigten  bis  zum
15. Dezember oder bis zum 15. Mai des laufenden Schuljahres bei der Schule zu stellen.

Verlängerung der Beschulungsdauer

Wurde die Berufsreife nicht erreicht, kann ein Antrag auf Verlängerung der Schulbesuchsdauer gestellt werden.

Wechsel der Niveaustufe

Ein Wechsel der Niveaustufe in Fächern, in denen differenziert auf dem Niveau der Berufsreife bzw. der Mittleren Reife unterrichtet und bewertet wird, kann formlos beantragt werden und erfolgt in der Regel zum nach- folgenden Schuljahr.

Wechsel des Wahlpflichtkurses

Ein Wechsel des Wahlpflichtkurses - zum Beispiel die Abwahl der zweiten Fremdsprache zugunsten des alternativen Wahlpflichtangebotes - kann formlos beantragt werden und erfolgt in der Regel zum nachfolgenden Schulhalbjahr.

Wechsel WPU.pdf (203.2KB)
Wechsel WPU.pdf (203.2KB)

Wechsel des Bildungsganges 

Weist das Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und beiden Fremdsprachen einen besseren Notendurchschnitt als 2,5 auf, so können Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 mit Zustimmung der Klassenkonferenz der abgebenden Schule in die nächsthöhere Jahrgangsstufe des gymnasialen Bildungsganges übergehen. 

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 der Regionalen Schule erwerben durch die Mittlere Reife die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe.

Der Wechsel des Bildungsganges kann formlos beantragt werden.

 

 

 
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